Bundesgerichtshof erklärt "UBER Black" für wettbewerbswidrig

Recht

Der Bundesgerichtshof hat die Verwendung der Smartphone-App „UBER Black“ für wettbewerbswidrig erklärt, da sie gegen die im Personenbeförderungsgesetz verankerte Rückkehrpflicht für Mietwagen verstößt. In der Rückkehrpflicht sieht der BGH eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Berufsausübungsregelung für Mietwagenunternehmen, die zum Schutz des Taxigewerbes gerechtfertigt ist. Die Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht.

Rundschreiben Nr. 658/2018 [PDF-Dokument: 237 kB]

21.12.2018